Kostenerstattung bei Privat- und Kassenpatienten
Wenn Sie als gesetzlich Versicherte/r auf meine Praxis aufmerksam geworden sind, dann haben Sie vermutlich bereits einen langen und anstrengenden Weg und viele Therapieplatzabsagen bei Kassentherapeuten hinter sich bringen müssen. Gerade wenn es einem Menschen jedoch nicht gut geht, sind mehrmonatige Wartezeiten nicht zumutbar und tragen zu einer Verschlechterung und Chronifizierung der Symptomatik bei. Wie viele meiner Kollegen ohne Kassensitz arbeite ich daher im sog. Kostenerstattungsverfahren, welches gesetzlich Versicherten die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis eröffnet, sofern kein Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten zur Verfügung steht. Da ich über die gleiche Qualifikation wie ein Kassentherapeut verfüge und gesetzlich zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet bin, kann ich Ihnen eine Psychotherapie unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse bieten.
Die folgenden Abschnitte informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis. Sollten Sie speziell zum Thema Kostenerstattung bei Kassenpatienten Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung und berate Sie ausführlich.
Ich bin privat versichert!
Wenn Sie über eine freiwillige private Vollversicherung verfügen, funktioniert die Beantragung einer Psychotherapie in aller Regel unkompliziert. Nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und bringen Sie in Erfahrung, in welchem Rahmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie erstattet werden, welche Formulare für eine Beantragung verwendet werden müssen und ob ein Bericht an einen unabhängigen Gutachter von mir erstellt werden muss. Ist die ambulante Psychotherapie bewilligt, erhalten Sie von mir eine monatliche Rechnung, die Sie zur Erstattung an Ihre private Krankenversicherung weiterleiten können.
Ich bin gesetzlich versichert!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist die Beantragung einer Psychotherapie etwas aufwendiger, da ich, wie viele meiner Kollegen, über keinen Kassensitz verfüge und die Kostenerstattung für eine Psychotherapie zunächst beantragt werden muss.
-
Sie haben sich angemessen um einen Therapieplatz bemüht (erfolglose Anfrage bei 5-10 Therapeuten). -
Sie waren in einer Sprechstunde bei einem Kassentherapeuten (Termine vergibt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen) und haben das Formular "PTV 11" mit der Empfehlung für eine ambulante Psychotherapie erhalten. -
Sie haben eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt (besser Psychiater) erhalten.
Ich übernehme die Kosten für eine Behandlung selbst!
Wenn Sie keine Wartezeit in Kauf nehmen wollen (Antrags- und Gutachterverfahren entfällt), bei Ihnen keine psychische Störung mit Krankheitswert gemäß Psychotherapeutengesetz vorliegt (z.B. ausschließlich partnerschaftliche, berufsbezogene oder Erziehungsprobleme) oder Sie ausschließlich eine psychologische Beratung wünschen, dann können Sie die Kosten einer Behandlung aus eigenen Mitteln finanzieren. Dieser Weg kann bspw. auch bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder einem geplanten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Vorteile haben, da keine Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt werden. Die Kosten für eine 50-minütige psychotherapeutische Sitzung betragen 100,56€ gemäß der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Ich bin beihilfeberechtigt!
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind (z.B. als Lehrer oder Lehrerin mit Beamtenstatus), dann funktioniert die Beantragung einer Psychotherapie problemlos. Wenden Sie sich an die Beihilfefestsetzungestelle und fordern Sie die für die Beantragung psychotherapeutischer Leistungen erforderlichen Formulare an.